Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALEKO – SPACE TO CONNECT, Maarten Hemmen, Piusstraße 5, 50823 Köln, im Folgenden „Vermieter" genannt, stellt dem Mieter Räumlichkeiten und Ausstattung zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung.
Buchungen
Buchungen erfolgen über die Online-Buchungsstrecke auf aleko-koeln.de. Ein Raum- oder Workshoptermin wird verbindlich reserviert, sobald der Buchungsvorgang abgeschlossen und die Zahlung erfolgreich abgewickelt wurde. Bis zum erfolgreichen Abschluss der Zahlung besteht kein Anspruch auf den ausgewählten Termin; der Vermieter kann den Zeitraum bis dahin anderweitig vergeben.
Räumlichkeiten
Die Räumlichkeiten stehen dem Mieter eine halbe Stunde vor und nach Mietbeginn zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Die Räume sind so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden. Bei Veröffentlichungen der Veranstaltung (Presse, Plakate) muss deutlich werden, dass der Vermieter nicht Veranstalter ist. Es muss auf allen Werbeträgern darauf hingewiesen werden, dass für die Durchführung und für den Inhalt der Veranstaltung allein der Veranstalter und nicht der Vermieter verantwortlich ist. Der Mieter darf grundsätzlich Speisen und Getränke zur Veranstaltung mitbringen. Mit allen vorhandenen Gegenständen ist sorgsam umzugehen, Beschädigungen sind zu melden und können dem Mieter gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden.
Netzzugang
Dem Mieter steht während des vereinbarten Nutzungszeitraums ein Internetzugang zur Verfügung. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, keine Software über den ihm zur Verfügung gestellten externen Netzzugang herunterzuladen oder zu kopieren, gleichgültig ob auf eigenem oder zur Verfügung gestelltem Rechner. Keine Dateien gleich welcher Art in das Internet bzw. externe Medien einzuspeisen und keine gesetzeswidrigen oder pornografischen Inhalte aufzurufen bzw. herunterzuladen.
Schlüssel
Für den Zeitraum der Anmietung stellt der Vermieter dem Mieter einen Schlüssel für den Raum zur Verfügung. Beim Verlassen des Raumes muss dieser grundsätzlich verschlossen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Veranstaltungstag, gegebenenfalls zu einem früheren Zeitpunkt in Absprache mit dem Vermieter. Bei Verlust des Schlüssels ist der Mieter haftbar.
Zahlung und Rechnungsstellung
Die Zahlung erfolgt vorab im Rahmen des Online-Buchungsvorgangs über den Zahlungsdienstleister Stripe. Die angezeigten Preise weisen sowohl den Netto- als auch den Bruttobetrag inkl. der jeweils ausgewiesenen gesetzlichen Mehrwertsteuer aus; berechnet wird der ausgewiesene Bruttobetrag. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Mieter automatisch eine Rechnung per E-Mail.
Stornobedingungen
Bei Stornierung der Buchung hat der Vermieter Anspruch auf folgende Ausfallgebühren: Bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Mietbeginn wird keine Stornierungsgebühr erhoben. Bei Rücktritt bis zu 8 Tagen vor Mietbeginn wird eine Gebühr von 50% des vereinbarten Mietpreises erhoben. Bei Nichtinanspruchnahme ohne vorherige Absage wird eine Gebühr von 100% des vereinbarten Raumpreises erhoben. Bei Buchung eines Ausweichtermins fallen keine Stornogebühren oder Ausfallausgleich an.
Versicherungen, Schadensersatz, Haftung
Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Der Mieter haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldensnachweis für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch ihn oder die Teilnehmer der Veranstaltung während derselben und/oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch für Vorkommnisse wie zum Beispiel Beschwerden von Nachbarn. Für technische Störungen jeglicher Art während der Veranstaltung (z. B. Stromausfall, Rechnerausfall, Beschädigung von Telefonleitungen etc.) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Auch für mitgebrachte Hard- und Software sowie mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn und für Ansprüche Dritter, haftet der Vermieter nicht.
Betretungs- und Besichtigungsrecht
Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
Überlassung an Dritte
Der im Vertrag angegebene Mieter ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Mieter nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie zu vermieten.
Gerichtsstand, Erfüllungsort und Salvatorische Klausel
Sofern sich aus der Buchungsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der jeweils gewählte Ort der Durchführung. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen dem Vermieter und dem Mieter ergebenden Streitigkeiten wird – sofern zulässig – das für den Geschäftssitz des Veranstalters örtlich zuständige Gericht vereinbart. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Veranstalter ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.
Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.
Stand: 17.09.2026
ALEKO SPACE TO CONNECT
Piusstraße 5, 50823 Köln
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